Vermittlung mit uns
So geht's nach Deutschland
Der deutsche Arbeitsmarkt braucht internationale Fachkräfte.
Als Fachkraft aus der EU oder einem EFTA-Staat sind Sie durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis. Als Fachkraft aus einem Drittstaat benötigen Sie diese, um in Deutschland arbeiten zu können. Doch auch für Drittstaatler hat Deutschland die Möglichkeiten, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen, erweitert.
1. Job finden
Am Anfang steht ein Job in Deutschland. Das gilt insbesondere für Drittstaatler: Denn, dass Sie einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Jobangebot haben, ist eine Voraussetzung, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Employland macht es besonders einfach für Sie, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu bekommen, denn bei uns stehen Sie als Fachkraft im Mittelpunkt: Sie veröffentlichen ein aussagekräftiges Profil, und Arbeitgeber in Deutschland bewerben sich anschließend bei Ihnen - ohne aufwendige Suche nach Stellenanzeigen und ohne zahlreiche Bewerbungen.
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Profil erfolgversprechend gestalten, und lassen Sie auch mit rechtlichen Fragen nicht allein.
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2. Vorstellungsgespräch: Visum beantragen (für Drittstaatler)
Bevor ein Arbeitgeber Sie einstellt, möchte er Sie in der Regel persönlich kennenlernen: Er lädt Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein und zahlt in der Regel auch die Reisekosten.
Nun benötigen Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Beantragen Sie es in der Auslandsvertretung (deutsche Botschaft/Konsulat) in Ihrem Herkunftsland.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht es Ihnen, später direkt von Deutschland aus die Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis zu beantragen. Mit dem Touristenvisum ist das nicht möglich. Sie müssten dann wieder ausreisen, bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis beantragen können.
Ausnahme: Ohne Visum einreisen können Sie als Staatsangehöriger der EU/EFTA oder eines Drittstaats nach § 41 Abs. 1 AufenthV.
3. Anerkennung der Qualifikation beantragen
Müssen Sie das denn überhaupt, Ihre Qualifikation anerkennen lassen? Ja, wenn Sie einen in Deutschland reglementierten Beruf ausüben wollen und Ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben. Nein, wenn Sie einen nicht-reglementierten Beruf ausüben möchten.
Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Für sogenannte sektorale Berufe, deren Abschluss in der EU/EFTA erworben wurde, ist eine automatische Anerkennung möglich.
Mit Employland ist alles viel einfacher für Sie: In der Regel beauftragt der Arbeitgeber, der Sie einstellen möchte, uns damit, Sie bei der Beschaffung des Anerkennungsbescheids zu unterstützen, und übernimmt auch die Kosten dafür.
Sie können die Anerkennung aber auch schon von Ihrem Herkunftsland aus selbst beantragen. Welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Arbeitsort ab. Wie Sie genau vorgehen müssen, lesen Sie hier.
4. Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis beantragen (für Drittstaatler)
Ein Arbeitgeber möchte Sie einstellen, herzlichen Glückwunsch!
Normalerweise kümmert sich Employland auch hier im Auftrag Ihres Arbeitgebers darum, auf dem schnellsten Weg eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis zu bekommen.
Falls Sie das Dokument selbst beantragen, wenden Sie sich nun an die deutsche Auslandsvertretung, die Sie bereits kennengelernt haben. Sind Sie mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche eingereist und befinden sich in Deutschland, dann beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort.
Welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem von Ihrer Qualifikation und Ihrem Beruf ab.Unabhängig von Ihrer Qualifikation können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie Angehöriger eines Staates nach § 26 Abs. 1 BeschV sind.
5. Vorübergehende Unterkunft suchen
Aufregend: Ihr Leben in Deutschland rückt immer näher, Sie benötigen eine Unterkunft für die erste Zeit nach Ihrer Ankunft. (Eine feste Wohnung zu finden, kann mehrere Wochen dauern). Günstigere Optionen als ein Hotel sind zum Beispiel Boardinghouses bzw. Hotel-Apartments oder eine Wohnung bzw. ein WG-Zimmer zur Zwischenmiete. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihnen bei der Suche nach einer ersten Unterkunft hilft.
Mehr Informationen über Wohnen auf Zeit haben wir für Sie in unserem Blog zusammengestellt.
6. Wohnung finden
Um eine Wohnung zu finden, brauchen Sie Ausdauer, vor allem, wenn Ihr neuer Wohnort eine Großstadt ist. Am einfachsten ist es, von Ihrer vorübergehenden Unterkunft in Deutschland aus eine dauerhafte Wohnung zu suchen. Falls Sie an Ihrem Zielort Verwandte haben, kann es sich auch lohnen, einige Wochen vor Jobbeginn die Wochenenden dort zu verbringen und Termine zur Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen.
Lesen Sie auch unsere Tipps für die Wohnungssuche, damit Sie so schnell wie möglich aus Ihrer ersten Unterkunft in Ihr neues Zuhause ziehen können.
7. Einzug: Wohnsitz, Strom, Wasser, Internet anmelden
Wenn Sie fündig geworden sind und in Ihre neue Wohnung einziehen, beachten Sie die Meldepflicht: Innerhalb einer Woche nach Einzug müssen Sie im Einwohnermeldeamt Ihren Wohnort anmelden. Manche Gemeinden haben eine Frist von zwei Wochen. Rechtzeitig sollten Sie sich auch um einen Stromanbieter, Internetzugang und gegebenenfalls die Wasserversorgung kümmern. Mehr über die wichtigen Schritte beim Einzug lesen Sie hier.
8. Krankenversicherung abschließen
Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss krankenversichert sein, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Suchen Sie sich aus, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten und nennen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre gewünschte Krankenkasse. Die Beitragskosten teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, der Ihren Anteil von Ihrem Lohn abzieht und an die Krankenkasse überweist.
Eine Krankenkasse, die in der Versicherung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland erfahren ist und in diversen Sprachen berät, ist zum Beispiel die DAK.
9. Sozialversicherungsnummer beantragen
Die Sozialversicherung ist Pflicht. Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge von Ihrem Gehalt ab und zahlt sie bei der Sozialversicherung für Sie ein. Dafür benötigt er Ihre Sozialversicherungsnummer. In der Regel müssen Sie nicht viel tun, um diese Nummer zu erhalten: Ihr Arbeitgeber meldet Ihre Beschäftigung bei Ihrer Wunsch-Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet die Information an die deutsche Rentenversicherung weiter. Und diese schickt Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer per Post zu.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie erhalten Ihre Nummer nicht, dann müssen Sie sie bei der Rentenversicherung schriftlich beantragen. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises und einen Nachweis über Ihr Arbeitsverhältnis.
10. Konto eröffnen
Das Girokonto ist das wichtigste Konto, über dieses erfolgt der Zahlungsverkehr, also auch Ihre Gehaltszahlung. Um ein Girokonto zu eröffnen, benötigen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass. Manchmal wird ein Nachweis eines deutschen Wohnsitzes (Meldebescheinigung) verlangt. Sie können in einer Filiale des von Ihnen gewählten Kreditinstituts gemeinsam mit einem Sachbearbeiter die Anträge für die Kontoeröffnung ausfüllen oder auch von Zuhause aus online ein Konto eröffnen. Mehr dazu lesen Sie hier.